Allgemeine Geschäftsbedingungen der SOZA GmbH
Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen der SOZA GmbH, Mandachstrasse 50, 8155 Niederhasli (nachfolgend «SOZA»), insbesondere für Fulfillment, Lagerung, Kommissionierung, Verpackung, Versand und Retourenabwicklung, gegenüber ihren Geschäftskunden (nachfolgend «Kunde»). Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn SOZA ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Offerten und Dienstleistungsverträge, gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsabschluss und Leistungsumfang
Der Vertrag kommt durch die Annahme einer Offerte von SOZA durch den Kunden oder durch die Unterzeichnung eines Dienstleistungsvertrags zustande. Art und Umfang der Leistungen, die Prozesse sowie die Preise ergeben sich aus der jeweiligen Offerte bzw. dem Dienstleistungsvertrag. Zusätzliche Leistungen, die nicht vereinbart sind, werden nach Aufwand gemäss der jeweils gültigen Preisliste von SOZA verrechnet.
3. Pflichten des Kunden
Der Kunde stellt SOZA alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig, vollständig und korrekt zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere: - vollständige Lieferscheine bzw. Avisierungen für Wareneingänge - korrekte Artikelstammdaten (z. B. Artikelnummer, Barcode, Gewicht, Masse) - vollständige und korrekte Bestell- und Lieferadressdaten - Hinweise auf besondere Eigenschaften der Ware (z. B. Zerbrechlichkeit, Temperaturempfindlichkeit, Haltbarkeitsdaten) Der Kunde stellt sicher, dass die eingelieferte Ware rechtmässig in Verkehr gebracht werden darf. Gefahrgut, verbotene oder bewilligungspflichtige Waren dürfen nur nach vorgängiger schriftlicher Vereinbarung eingelagert werden. Mehraufwand, der durch unvollständige oder fehlerhafte Angaben, mangelhafte Verpackung oder kurzfristige Änderungen entsteht, kann SOZA nach Aufwand verrechnen.
4. Wareneingang
Wareneingänge sind SOZA im Voraus zu avisieren. SOZA prüft eingehende Ware auf äusserlich erkennbare Schäden sowie auf Übereinstimmung der Stückzahl mit dem Lieferschein, soweit dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Eine weitergehende Qualitäts- oder Inhaltsprüfung erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Festgestellte Abweichungen oder Schäden werden dem Kunden gemeldet. Nicht avisierte Lieferungen kann SOZA ablehnen oder gegen Aufwandsentschädigung annehmen.
5. Lagerung und Bestandsführung
SOZA lagert die Ware des Kunden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Lagerhalters in ihren Lagerräumlichkeiten. Die Ware bleibt Eigentum des Kunden. Die Bestandsführung erfolgt über das Lagerverwaltungssystem von SOZA. Der Kunde kann seine Bestände einsehen. Inventuren werden nach Vereinbarung durchgeführt und können nach Aufwand verrechnet werden. Allfällige Bestandsdifferenzen sind vom Kunden innert 30 Tagen nach Kenntnisnahme schriftlich zu melden.
6. Auftragsabwicklung und Versand
SOZA kommissioniert, verpackt und versendet die Bestellungen des Kunden gemäss den vereinbarten Prozessen. Vereinbarte Versandzeiten (z. B. Versand am gleichen Tag bei Bestelleingang bis zum vereinbarten Cut-off) gelten für Bestellungen mit verfügbarem Bestand und korrekten Daten. Der Versand erfolgt über die vereinbarten Transportdienstleister. Mit der Übergabe der Sendung an den Transportdienstleister geht die Verantwortung für den Transport auf diesen über. Für Verlust, Beschädigung oder Verspätung während des Transports gelten die Bedingungen des jeweiligen Transportdienstleisters. SOZA unterstützt den Kunden bei der Abwicklung von Transportschäden.
7. Retouren
Retouren werden gemäss den vereinbarten Prozessen entgegengenommen, erfasst, geprüft und je nach Zustand wieder eingelagert oder separat gelagert. Die Prüfung erfolgt nach den mit dem Kunden definierten Kriterien. Entscheide über Erstattungen gegenüber Endkunden trifft ausschliesslich der Kunde.
8. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die in der Offerte bzw. im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. SOZA stellt ihre Leistungen in der Regel monatlich in Rechnung. Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug kann SOZA Verzugszinsen gemäss Gesetz verrechnen und nach erfolgloser Mahnung weitere Leistungen zurückhalten. Zur Sicherung ihrer Forderungen steht SOZA an der eingelagerten Ware ein Retentionsrecht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu.
9. Haftung
SOZA haftet für Schäden an der eingelagerten Ware, die durch absichtliches oder grobfahrlässiges Verhalten von SOZA verursacht wurden. Die Haftung ist auf den nachgewiesenen Einstandswert der betroffenen Ware begrenzt, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Jede weitergehende Haftung, insbesondere für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn, ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. SOZA haftet nicht für Schäden infolge höherer Gewalt, behördlicher Massnahmen, Streiks, Störungen bei Transportdienstleistern oder Ausfällen von Drittsystemen. Schäden sind SOZA unverzüglich, spätestens innert 7 Tagen nach Feststellung, schriftlich zu melden.
10. Versicherung
Die eingelagerte Ware ist durch den Kunden gegen Risiken wie Feuer, Wasser, Diebstahl und Elementarschäden zu versichern, soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht. Auf Wunsch kann eine Versicherungslösung über SOZA separat vereinbart werden.
11. Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Er kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Bei Vertragsende holt der Kunde seine Ware nach Begleichung aller offenen Forderungen ab oder lässt sie auf eigene Kosten abholen. Ware, die nicht innert 30 Tagen nach Vertragsende abgeholt wird, kann SOZA nach Aufwand weiter lagern oder nach vorgängiger schriftlicher Ankündigung auf Kosten des Kunden zurücksenden.
12. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei, insbesondere Kunden-, Bestell- und Preisdaten, vertraulich. SOZA bearbeitet Personendaten von Endkunden ausschliesslich im Auftrag des Kunden und nur zur Erfüllung des Vertrags. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung von SOZA.
13. Änderungen der AGB
SOZA kann diese AGB jederzeit anpassen. Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Form mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innert 30 Tagen nach Mitteilung schriftlich widerspricht.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht). Gerichtsstand ist der Sitz der SOZA GmbH. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Stand: Oktober 2026